Jurastudium an der Fakultät
Unter Berücksichtigung der Spezifik der Juristenausbildung und der auf dem Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen entstandenen Konjunktur hat der Fakultätsrat beschlossen, die bestehende konsekutiv einstufige Juristenausbildung insofern zu modifizieren, dass die beiden aufeinander aufbauenden Studiengänge (Bachelor und Master) in einem integralen Studiengang mit dem Abschluss Master verbunden sind. Somit hat ausnahmslos jeder erfolgreiche Jurastudierende die Möglichkeit, einen vollwertigen Magisterabschluss zu erwerben und damit das Recht auf Besetzung der höchsten Ämter als Jurist zu erwerben.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die noch keinen Hochschulabschluss besitzen, können zwischen zwei Formen des konsekutiven Jurastudiums wählen: entweder das Vollzeitstudium oder das Fernstudium. In beiden Fällen dauert das Studium 5 Jahre und erfolgt nach dem allgemeinen Studienprogramm (staatliche Kennziffer – 60101S113)
Den Absolventinnen und Absolventen, die bereits einen Hochschulabschluss haben, bieten wir einen vierjährigen Magisterstudiengang in Form eines konsekutiven Fernstudiums an. Dieses Studium erfolgt nach einem speziellen Studienprogramm (staatliche Kennziffer – 60101S114), das die Studierenden von allgemeinbildenden universitären Hauptfächern entlastet, weil sie ihre Grundkenntnisse bereits während des ersten Hochschulstudiums erworben haben.
Studienbewerbern mit einem Hochschulabschluss an einem Kolleg bieten wir ein Zusatzstudium an, mit dem sie den Magisterabschluss in Jura und damit einen universitären Hochschulabschluss erwerben können.
Für Absolventinnen und Absolventen mit ausländischem Studienabschluss im Fach Rechtswissenschaft bietet die Fakultät den Magister-Legum-Studiengang (LL.M.) mit Schwerpunkt internationales Recht und EU-Recht in russischer und/oder englischer Sprache an.

