Vollzeitstudium
Das Vollzeitstudium (auch Präsenzstudium oder Direktstudium genannt) ist ein fünfjähriges reguläres Studium mit insgesamt 240 ECTS-Credits, das aus den zwei aufeinander aufbauenden, untrennbar miteinander verbundenen Studiengängen (Bachelor und Master) besteht. Die Zulassungsvoraussetzung für dieses Studium ist die allgemeine Hochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss (entscheidend sind dabei die Noten der zentralen staatlichen Abschlussprüfungen in Geschichte, Litauisch, Fremdsprache und die Schulnote in Mathematik).
Nach einem dreijährigen Jurastudium haben die Studierenden die Möglichkeit, sich für einen konkreten Studienzweig zu entscheiden und zwischen Strafjustiz, Arbeits- und Sozialrecht, Finanz- und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Kriminologie, angewandte Jurisprudenz, internationales und EU-Recht, Staats- und Verwaltungsrecht zu wählen.
Das Studium schließt mit einer Magisterarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung in dem von dem Kandidaten gewählten Rechtsgebiet ab. Den AbsolventInnen wird der akademische Magistergrad verliehen.
Mit dem Magisterdiplom in Jura sind die AbsolventInnen berechtigt, jeden juristischen Beruf (Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Norar u.a.) auszuüben oder haben die Möglichkeit, das Promotionsstudium anzustreben.

